Private Kleintierurlaubsbetreuung

 

Sie benötigen eine Betreuung für Ihre lieben Kleintiere?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir haben ein großes Herz für Tiere und würden uns freuen, Ihre Tiere während Ihrer Abwesenheit zu betreuen. Die Betreuung kann für einen Tag, wochenweise oder auch stundenweise, über das ganze Jahr gebucht werden.

 
Die Außengehege sind im Garten, direkt am Haus und vom Haus zu beobachten.
 
Ein vorheriges Kennenlernen ist für uns selbstverständlich! Sie können sich auch vorher gern vom Ort der Betreuung ein Bild machen. Wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich einfach bei uns und wir können alles Weitere besprechen.

 


Das Gast - Außengehege 1

Das Gast - Außengehege ist ca. 4,5 m² groß, komplett überdacht, komplett gesichert und beleuchtet. Der Boden besteht aus Naturerde und Bio - Rindenmulch. In dem Gehege sind drei große Ställe vorhanden.  Die Ställe sind ab Herbst bis Frühjahr mit Plexiglas vor Wind und Kälte geschützt. Weiterhin gibt es zwei Kletterbereiche und zwei kleine Tunnel.

 

Die drei Ställe im Außengehege können auch seperat vermietet werden.

 

Das Gast- Außentgehege kann auch auf Wunsch mit einem zusätzlichen Trenngitter geteilt werden, sollten Ihre Tiere nicht immer zusammen gehalten werden dürfen.

 


Das Gast - Aussendgehege 2

Unser selbstgebautes Gast -  Aussengehege 3 ist komplett überdacht, gesichert und vor Wind geschützt.  Auch eine Gehegebeleuchtung ist vorhanden. Bei Buchung des Geheges wird es komplett mit Stroh und Heu ausgelegt. Im Gehege ist noch ein Stall eingebaut, der selbstverständlich mit genutzt wird.


Innenhaltung

Es ist auch eine Unterbringung im Haus, in einem Käfig möglich. Dieser Käfig müsste entweder mitgebracht werden oder es kann auch ein Käfig von uns genutzt werden. Dafür stehen im Haus zwei schöne Innenplätze bereit.

 

Innenplatz 1: schöner heller Fensterplatz

Innenplatz 2: schöner geschützter Platz, auf dem Bürodachboden (offen und begehbar)

 

Innenplatz 1 (schöner heller Fensterplatz)
Innenplatz 1 (schöner heller Fensterplatz)
Innenplatz 2 (schöner geschützter Platz auf dem offenen Bürodachboden)
Innenplatz 2 (schöner geschützter Platz auf dem offenen Bürodachboden)

UNSER ANGEBOT / FRAGEN UND ANTWORTEN

Welche Tiere dürfen bei uns Urlaub machen?


Zwergkaninchen, Kaninchen, Hasen, Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Landschildkröten, Fretchen, Ratten,

Vögel (nur Innenhaltung)

 

Wo werden die Tiere gehalten?

 

Unsere Besucher werden im Außengehege oder auf Wunsch in Innenhaltung gehalten. Für die Innenhaltung muss ein Käfig mitgegeben werden. Es stehen drei Außengehege mit Ställen zur Verfügung.

 

Wieviel kostet der Urlaub bei uns?

 

Die Höhe der Gebühr kann angefragt werden.

 

Was ist im Angebot enthalten:

 

  • Urlaub in Außenhaltung oder Innenhaltung (getrennt von unseren Kaninchen)
  • Nach Wunsch im Außengehege 1 mit Stall (komplett überdacht, komplett gesichert, beleuchtet und windgeschützt; Boden: Heu und Naturboden / lockere Erde, Bio Rindenmulch)
  • Nach Wunsch im Gast - Aussengehege 2 mit Stall (teilweise überdacht, seitlich gesichert und beleuchtet; Boden: Heu/Stroh und Naturboden / lockere Erde, Bio Rindenmulch)
  • Nach Wunsch im Gast - Aussengehege 3, mit Stall (komplett übedacht, gesichert, beleuchtet und windgeschützt; Boden: Heu und Stroh)
  • Eine Untebringung in einer der drei Ställe im  Gast - Außengehege 1 ist auf Wunsch auch möglich
  • Betreuung ganzjährig (Stunden/Tages/Wochebetreuung) nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Nach Wunsch: Nachts im Stall oder frei im Außengehege
  • Wasser aus Nippelflaschen und/oder Steinnäpfen (je nach Wunsch)
  • gründliche, regelmässige Säuberung des Geheges
  • Grünfutter, frisches Wasser, frisches Stroh und Heu, frische Möhren und Gemüse, Einstreu und Obst (nach vorheriger Absprache)

 

Das wünschen wir uns von Ihnen

 

  • die Tiere müssen gesund sein
  • die Tiere müssen geimpft sein (Impfpass vorhanden)
  • männliche Tiere müssen kastriert sein
  • Lieblingsfutter (Trockenfutter etc..), Lieblingspielzeug sollte mitgebracht werden
  • bei Innenhaltung kann der Käfig mitgebracht werden, oder wir können auch einen Käfig bereitstellen
  • wenn mehrere Tiere abgegeben werden, sollten sie sich kennen und verstehen
  • bei Außenhaltung sollten die Tiere an die Außenhaltung gewöhnt sein
  • ein vorheriges Kennenlernen und Gespräch über die Tiere
  • Ausfüllen eines Formulars bei Abgabe der Tiere zur Akzeptanz der hier aufgelisteten AGB's (siehe Download)

Download
Betreuungsformular
Diese Formular können Sie bereits ausfüllen, wenn Sie eine Urlaubsbetreuung bei uns in Anspruch nehmen möchten. Sie können es aber auch vor Ort ausfüllen. Es muss nur für den ersten Besuch ausgefüllt werden.
Betreuungsformular.pdf
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gesundes Futter ist sehr wichtig für die Tiere
gesundes Futter ist sehr wichtig für die Tiere

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Für den Aufenthalt von Kleintieren in der Muemmelburg.

1. Der Kleintier Eigentümer bestätigt nach bestem Gewissen, dass das zur Unterbringung abgegebene Kleintier frei von Seuchen, Krankheiten, Hefen, Kokzidien usw. ist.

 

2. Der Kleintier Eigentümer verpflichtet sich, für alle während des Aufenthalts auftretenden Kosten die durch Sach-oder Personenschäden entstehen im vollen Umfang aufzukommen.

 

3. Alle Kosten für Tierarztbesuche und Medikamente, die durch das Kleintier während des Aufenthalts verursacht werden, werden vom Kleintier Eigentümer übernommen. Eine Haftung bei Erkrankung oder Tod des Tieres während des Aufenthaltes übernimmt die Muemmelburg nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen.

 

4. Der Kleintier Eigentümer hat die Muemmelburg über alle Eigenschaften und Besonderheiten des Tieres zu informieren.

 

5. Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer über das Kleintier ist, oder im Sinne des Eigentümers handelt.

 

6. Für den Fall, dass der Kleintier Eigentümer, dass in die Muemmelburg gebrachte Tier, nicht vereinbarungsgemäß abholt, oder die vereinbarten Kosten nicht bezahlt, erklärt er bereits jetzt, dass er nach Ablauf einer 14 tägigen Frist, die Muemmelburg bevollmächtigt das Tier in seinem Namen zu veräußern, bzw. in ein Tierheim oder in gute Hände abzugeben.

 

7. Nebenabreden zu diesen AGB’s bedürfen immer und grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.

 

8. Soweit eine dieser Klauseln wegen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften unwirksam sein sollte, gelten die übrigen Klauseln fort. Die Parteien verpflichten sich, für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem gewünschten Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.